Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI

Alltagsbegleiter in Sachsen, die wirklich entlasten

lillla vermittelt Alltagshelfer für Senioren und für alle, die sich Unterstützung im Alltag wünschen. Wer zu Ihnen kommt, wohnt in der Nähe und kommt jede Woche wieder. Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung — wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse.

  • Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung im eigenen Zuhause
  • Kostenlose Beratung zu Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
  • Eine feste, vertraute Bezugsperson statt wechselnder Gesichter
Alltagshelferin von lillla begleitet eine Seniorin im Alltag

§ 45b

Entlastungsbetrag SGB XI

§ 45a

Anerkennung beantragt

131 €

monatlich von der Pflegekasse

Sachsen

Helfer in Ihrer Nähe

In drei Schritten zu Ihrer Alltagshilfe

Vom ersten Anruf bis zum ersten Termin vergehen meist ein bis zwei Wochen. Die Finanzierung klären wir davor, nicht danach.

1. Anfragen

Stellen Sie in wenigen Minuten eine unverbindliche Anfrage — telefonisch oder online. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

2. Beratung

Im kostenlosen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf, klären offene Fragen und die Finanzierung über die Pflegekasse.

3. Hilfe

Wir vermitteln Ihnen einen passenden, festen Alltagshelfer aus der Region und stimmen die Termine flexibel ab.

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu — ab Pflegegrad 1. Berechnen Sie unten in Sekunden, welche Leistungen Sie nutzen können.

Kosten & Finanzierung

Entlastungsrechner

Was die Pflegekasse je nach Pflegegrad für Hilfe im Alltag höchstens trägt.

Pflegegrad wählen:

Entlastungsbetrag (§ 45b)

131 € im Monat

1.572 € im Jahr. Was übrig bleibt, lässt sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Verhinderungspflege (§ 42a)

3.539 € im Jahr

Ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Was dort schon genutzt wurde, steht hier nicht mehr zur Verfügung.

Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4)

bis zu 318,40 € im Monat

40 % der Pflegesachleistung, soweit kein Pflegedienst sie im selben Monat nutzt. Ein Antrag ist nicht nötig. Die Umwandlung mindert das Pflegegeld anteilig.

Zusammen im Jahr

bis zu 8.931,80 €

Wenn weder ein Pflegedienst noch eine Kurzzeitpflege diese Beträge nutzt.

Beträge nach dem SGB XI, gültig seit 1. Januar 2025. Über die Pflegekasse abrechnen können nur anerkannte Angebote. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beantragt.

Kostenlose Beratung anfragen

Warum Familien lillla wählen

Sechs Punkte, die den Unterschied machen — einer davon spricht gegen uns.

Feste Bezugsperson

Sie werden von einem festen Alltagshelfer betreut, der Sie kennt — so entstehen Vertrauen und Verlässlichkeit.

Flexible Termine

Sie bestimmen, wann und wie oft die Hilfe kommt. Wir richten uns nach Ihrem Alltag, nicht umgekehrt.

Qualität nach § 45a SGB XI

Wir arbeiten nach den landesrechtlichen Qualitätsvorgaben für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Anerkennung haben wir beantragt.

Transparente Abrechnung

Sobald unsere Anerkennung vorliegt, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bis dahin besprechen wir die Finanzierung vorab offen mit Ihnen.

Helfer in Ihrer Nähe

lillla ist in Sachsen aktiv und vermittelt Ihnen Alltagshelfer aus Ihrer Nachbarschaft — kurze Wege, persönlicher Kontakt.

Wir sagen, wenn wir nicht passen

Geht es um Körperpflege oder Medikamente, brauchen Sie einen Pflegedienst. Dann nennen wir Adressen, statt Ihnen etwas zu verkaufen.

Mehr als ein Anbieter

Die meisten Menschen wollen zu Hause bleiben. Woran das scheitert, ist selten die medizinische Versorgung — es fehlt jemand für die Stunden dazwischen.

Mit dem Klick wird das Video von YouTube geladen. Dabei erfährt Google Ihre IP-Adresse. Vorher wird nichts übertragen. Datenschutzerklärung

Ich brauche Unterstützung

Sie oder ein Angehöriger benötigen Entlastung im Alltag? Wir finden den passenden Alltagshelfer in Ihrer Nähe — kostenlos und unverbindlich.

Unterstützung anfragen

Ich bin hilfsbereit

Sie möchten Menschen im Alltag unterstützen und sich dabei Ihre Zeit frei einteilen? Werden Sie Alltagshelfer bei lillla, fair bezahlt und auch ohne Vorerfahrung.

Alltagshelfer werden

Häufig gestellte Fragen

An wen richtet sich das Angebot von lillla?

An Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die sich Unterstützung im Alltag wünschen — sowie an ihre Angehörigen, die entlastet werden möchten. Wir sind in Sachsen tätig. Auch wer keinen Pflegegrad hat, ist bei uns richtig: als Selbstzahler für alles, was im Alltag regelmäßig anfällt. Und wer einen Pflegegrad beantragen möchte, den beraten wir gern dazu.

Wird die Alltagshilfe von der Pflegekasse bezahlt?

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich ab Pflegegrad 1), die Verhinderungspflege und der Umwandlungsanspruch zu. Voraussetzung für die Abrechnung über diese Leistungen ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beantragt und noch nicht erteilt. Wir sagen Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch offen, welche Finanzierung derzeit für Sie möglich ist.

Wie unterscheidet sich lillla von einem klassischen Pflegedienst?

lillla ist auf Alltags- und Haushaltshilfe spezialisiert — nicht auf medizinische Pflege. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, flexible Terminvereinbarung und persönliche Betreuung ohne Vertragsbindung. Es geht um Lebensqualität, Gesellschaft und Entlastung im Alltag.

Bekomme ich immer denselben Helfer?

Ja, wir legen großen Wert auf eine feste Bezugsperson. So entsteht eine vertrauensvolle Beziehung. Nur bei Krankheit oder Urlaub organisieren wir eine passende Vertretung.

In welchem Gebiet ist lillla tätig?

lillla ist in Sachsen tätig, vor allem in Dresden und Umgebung. Wer einen Alltagsbegleiter in der Nähe sucht, fragt einfach an. Wir schauen dann, wer in Ihrem Ort oder Stadtteil wohnt und Zeit hat.

Ist ein Alltagsbegleiter dasselbe wie eine Betreuungskraft?

Im Alltag meinen viele damit dasselbe: jemanden, der nach Hause kommt, Zeit mitbringt und begleitet. Auch Betreuungsassistent ist ein verbreitetes Wort dafür. Genau das machen unsere Alltagsbegleiter, stundenweise und bei Ihnen zu Hause. Sie haben die Basisschulung für Alltagshilfe in Sachsen und werden von einer examinierten Pflegefachkraft angeleitet. Eine Betreuungskraft, die bei Ihnen einzieht, vermitteln wir nicht.

Was kostet ein Beratungsgespräch?

Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, und erklären transparent, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen

In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie schnell wir starten können.

Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

Sie brauchen Hilfe im Alltag

Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

Hilfe anfragen

Lieber am Telefon? 0151 70233415

Sie möchten bei uns arbeiten

Als Alltagshelferin oder Alltagshelfer im Minijob, in Ihrer Nähe. Vorerfahrung brauchen Sie keine. Die Basisschulung machen Sie vor dem Start bei einem anerkannten Anbieter, das Führungszeugnis bezahlen wir.

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