Alltagshilfe in Dresden und Sachsen

Pflegende Angehörige: Wer entlastet eigentlich Sie?

Sie kümmern sich um Ihre Mutter, Ihren Vater, Ihren Partner — und kommen selbst zu kurz. Wir übernehmen stundenweise Betreuung, Haushalt und Begleitung in Dresden und Sachsen, damit Sie wieder Luft haben. Ohne dass Sie die Verantwortung abgeben.

Unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir nicht die Richtigen sind.

Fachlich geprüft von Pflegefachmann L. Strik am

Kurz gesagt: Welche Entlastung gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige können sich stundenweise vertreten lassen. Bezahlt wird das aus dem Budget der Person mit Pflegegrad: Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung (§ 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). Damit lassen sich Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung einkaufen — bei einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter.

lillla ist ein solcher Anbieter von Alltagshilfe in Sachsen: Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushalt. Pflege im engeren Sinn — Körperpflege, Medikamente, Wundversorgung — leisten wir ausdrücklich nicht; dafür brauchen Sie zusätzlich einen Pflegedienst.

Die meiste Pflege in Deutschland leisten Angehörige

Und die meisten von ihnen tun das über Jahre, neben dem Beruf, oft ohne je danach gefragt worden zu sein. Es beginnt mit dem Wocheneinkauf, und irgendwann ist es der ganze Tag. Die Belastung wächst so langsam, dass sie kaum auffällt — bis der eigene Rücken, der eigene Schlaf oder die eigene Ehe darunter leidet.

Wer sich Hilfe holt, gibt nichts auf. Sie bleiben die Person, die entscheidet, die kennt und die da ist. Unsere Helferinnen und Helfer übernehmen die Stunden, die Sie nicht mehr allein stemmen — nicht die Beziehung.

Und das Wichtigste vorweg: Das kostet Sie in der Regel nichts extra. Die Pflegekasse hat für genau diesen Zweck Geld vorgesehen, das die meisten Familien nie abrufen.

Woran Sie merken, dass es zu viel wird

  • Sie schlafen schlecht oder liegen wach und gehen Listen durch
  • Eigene Arzttermine schieben Sie seit Monaten
  • Freunde melden sich seltener, weil Sie ohnehin absagen
  • Sie werden ungeduldig und schämen sich danach dafür
  • Urlaub ist keine Option mehr, weil niemand einspringt
  • Der eigene Haushalt bleibt liegen

Wenn Sie beim Lesen mehrfach genickt haben: Das ist kein persönliches Versagen, sondern der Normalfall bei häuslicher Pflege. Es ist aber ein guter Zeitpunkt, etwas zu ändern — bevor es die Entscheidung für Sie trifft.

Wie wir Sie konkret entlasten

Stundenweise Betreuung

Eine feste Helferin kommt regelmäßig für zwei, drei Stunden. Sie wissen: Dienstagvormittag gehört mir. Planbare Freiräume wirken besser als spontane Hilfe.

Zur Alltagsbegleitung

Auszeit und Urlaub

Über die Verhinderungspflege können Sie tageweise oder für längere Zeiträume vertreten werden — bei Krankheit, Kur oder schlicht, weil Sie einmal wegfahren möchten.

Zur Verhinderungspflege

Haushalt abgeben

Reinigung, Wäsche, Ordnung: Oft ist es nicht die Betreuung, die erschöpft, sondern der zweite Haushalt, den Sie nebenher führen.

Zur Haushaltshilfe

Termine und Wege

Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe — Termine, für die Sie sonst Urlaub nehmen müssten, übernimmt unser Begleitservice.

Zum Begleitservice

Was die Pflegekasse für Ihre Entlastung vorsieht

Ein Hinweis, der viel Verwirrung erspart: Alle diese Leistungen stehen der Person mit Pflegegrad zu, nicht Ihnen persönlich. Sie entlasten aber ausdrücklich Sie — denn jede Stunde, die jemand anderes übernimmt, ist eine Stunde, in der Sie etwas anderes tun können.

Leistungen der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten — Beträge nach Rechtsstand 1. Januar 2026
Leistung Betrag Ab PG Wofür
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI131 € je Monat, Übertrag bis 30.06. des Folgejahres1Genau das, was wir anbieten: Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitung durch einen anerkannten Anbieter.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege § 42a SGB XI3.539 € je Kalenderjahr, gemeinsamer Topf2Ihre Auszeit: Vertretung bei Krankheit, Kur oder Urlaub, tageweise oder am Stück.
Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 SGB XI318,40 – 919,60 € je Monat, kein Übertrag2Nicht verbrauchte Pflegesachleistung — bis zu 40 % davon lassen sich in Alltagshilfe umwandeln.
Tages- und Nachtpflege § 41 SGB XI721 – 2.085 € je Monat2Betreuung in einer Einrichtung; kommt obendrauf, ohne dass Pflegegeld gekürzt wird.
Pflegegeld § 37 SGB XI347 – 990 € je Monat2Geht an die Person mit Pflegegrad und kann an Sie weitergegeben werden.
Wohnumfeld verbessern § 40 Abs. 4 SGB XI4.180 € je MaßnahmealleBad umbauen, Schwellen entfernen, Treppenlift — was das Pflegen körperlich leichter macht.

Rechtsstand 1. Januar 2026. Quelle: Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 2. April 2026. Verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Drei Regeln, an denen die meisten Familien Geld liegen lassen

  • Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Monatsbeträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer ein Jahr lang nichts abgerufen hat, hat bis Ende Juni bis zu 1.572 Euro zusätzlich zur Verfügung. Danach verfällt der Rest des Vorjahres.
  • Tages- und Nachtpflege wird nicht angerechnet. Sie kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung, ohne dass eines davon gekürzt wird (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Das ist die am häufigsten verschenkte Leistung überhaupt.
  • Während Ihrer Auszeit läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter. Bei Verhinderungs- und bei Kurzzeitpflege je bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Ihr Urlaub kostet die Familie also nicht das volle Pflegegeld.

Wenn eine Demenz im Spiel ist

Eine Demenz verändert die Belastung grundlegend. Es ist nicht mehr nur der Haushalt, es ist die ständige Aufmerksamkeit — und die Trauer darüber, dass der Mensch sich verändert, während er noch da ist. Angehörige von Menschen mit Demenz sind nachweislich am stärksten belastet und holen sich am spätesten Hilfe.

Unsere Helferinnen und Helfer sind für Betreuung und Beschäftigung da: Gespräche, gemeinsames Tun, Spaziergänge, Erinnerungsarbeit, Struktur im Tag. Sie sind geschult im Umgang mit Menschen mit Demenz und werden fachlich von einer examinierten Pflegefachkraft angeleitet.

Wichtig und ehrlich gesagt: Wir leisten dabei keine Pflege. Körperpflege, Medikamente und alles ärztlich Verordnete gehören nicht zu unserem Angebot — dafür brauchen Sie zusätzlich einen Pflegedienst. Was wir übernehmen, sind die Stunden dazwischen, in denen jemand einfach da sein muss.

So läuft es ab — vom ersten Anruf bis zur ersten Stunde

  1. 1

    Sie melden sich — Telefon oder Formular

    Sie schildern in ein paar Sätzen, wie der Alltag aussieht und wo es klemmt. Sie müssen weder Pflegegrad noch Paragraphen kennen. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  2. 2

    Wir rechnen Ihren Anspruch durch

    Wir sehen uns an, welche Töpfe bei Ihnen offen sind — Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Umwandlungsanspruch — und sagen Ihnen ehrlich, was davon für Ihren Bedarf reicht und was nicht.

  3. 3

    Kennenlernen bei Ihnen zu Hause

    Wir kommen dorthin, wo die Hilfe stattfinden soll, und bringen die Helferin mit, die zu Ihnen passen könnte. Kein Vertrag an diesem Termin. Wenn die Chemie nicht stimmt, schlagen wir jemand anderen vor.

  4. 4

    Feste Zeiten, feste Person

    Danach kommt dieselbe Helferin regelmäßig zur vereinbarten Zeit. Sie bleiben die Person, die entscheidet — wir melden uns, wenn uns etwas auffällt, auch wenn Sie weit weg wohnen.

Wo wir gerade stehen — offen gesagt

Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beim KSV Sachsen beantragt, aber noch nicht erteilt. Solange der Bescheid aussteht, können wir nicht direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen — und behaupten das auch nicht. Im Beratungsgespräch sagen wir Ihnen, wo das Verfahren steht und was das für Ihren Fall bedeutet. Wenn Sie warten möchten, bis der Bescheid da ist, ist das für uns völlig in Ordnung.

Woran Sie einen anerkannten Anbieter erkennen

Beratung, die nichts kostet und nicht von uns kommt

Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die Pflegekasse. Diese Beratung ist kostenfrei und gesetzlich zur Neutralität verpflichtet: Der Berater erstellt einen individuellen Versorgungsplan und muss dessen Durchführung überwachen. Er verdient nichts daran, wen Sie beauftragen — auch nicht an uns.

Nutzen Sie das. Ein Anbieter, der Ihnen von unabhängiger Beratung abrät, ist der falsche Anbieter.

Wonach Sie dort gezielt fragen sollten

  • Welche Leistungen sind bei uns bisher ungenutzt geblieben?
  • Welche Ansprüche habe ich als pflegende Person selbst — etwa auf Kurse, Absicherung oder Freistellung vom Beruf?
  • Lohnt sich in unserer Lage ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad?
  • Welche anerkannten Anbieter für Alltagshilfe gibt es hier vor Ort?
  • Was zahlt die Kasse für einen Umbau in Bad, Flur oder Schlafzimmer?

In Sachsen beraten außerdem die Pflegekoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Pflegestützpunkte — ebenfalls kostenlos. Welche Stelle für Ihren Ort zuständig ist, sagen wir Ihnen gern, auch wenn Sie danach nicht bei uns buchen.

Wo wir für Sie da sind

lillla arbeitet in Sachsen, mit Sitz in Dresden. Unsere Helferinnen und Helfer wohnen in der Nachbarschaft ihrer Einsätze — das ist kein Zufall, sondern der Grund, warum bei uns dieselbe Person wiederkommt statt einer Tour aus wechselnden Gesichtern.

Spricht Ihre Mutter oder Ihr Vater im Alter wieder verstärkt die Muttersprache? Wir vermitteln auch Helferinnen, die Russisch, Ukrainisch oder Englisch sprechen — Alltagshilfe in Ihrer Sprache .

Häufig gestellte Fragen von pflegenden Angehörigen

Ich pflege selbst — bekomme ich dafür Geld von der Pflegekasse?

Sie nicht direkt, aber die Person mit Pflegegrad erhält Pflegegeld (ab Pflegegrad 2, 347 bis 990 Euro monatlich), das sie an Sie weitergeben kann. Der Entlastungsbetrag hingegen ist zweckgebunden und kann nicht an pflegende Angehörige ausgezahlt werden — er ist ausschließlich für anerkannte Anbieter gedacht. Genau deshalb verfällt er in so vielen Familien ungenutzt.

Muss ich dabei sein, wenn die Helferin kommt?

Beim ersten Termin ist es gut, wenn Sie dabei sind — für das gegenseitige Kennenlernen und die Übergabe. Danach ist der Sinn ja gerade, dass Sie nicht da sein müssen. Viele Angehörige nutzen die ersten Male trotzdem, um in Ruhe im Nebenzimmer zu sitzen. Auch das ist völlig in Ordnung.

Meine Mutter will keine fremde Person im Haus. Was tun?

Das ist der häufigste Einwand, und er ist berechtigt. Wir gehen ihn so an: ein kurzer Kennenlerntermin ohne Verpflichtung, danach eine feste Person, die immer wiederkommt — keine wechselnden Gesichter. Aus der Fremden wird meist innerhalb weniger Wochen ein vertrauter Teil der Woche. Wenn es nicht passt, tauschen wir die Person, ohne dass das jemandem unangenehm sein muss.

Wie viele Stunden bekomme ich für den Entlastungsbetrag?

Das hängt vom vereinbarten Stundensatz ab, den wir Ihnen vor jeder Entscheidung offenlegen. Als grobe Orientierung reichen die 131 Euro für ungefähr drei Stunden im Monat. Wird mehr gebraucht, prüfen wir zusätzlich Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch — damit lässt sich der Umfang deutlich ausweiten.

Wir wohnen weit auseinander. Können Sie mich auf dem Laufenden halten?

Ja, und das ist für viele Angehörige der eigentliche Grund. Wenn die Tochter in Hamburg lebt und die Mutter in Dresden, ist die verlässliche Rückmeldung oft wichtiger als die Stunde selbst. Wir stimmen ab, wer informiert wird und wie — und melden uns von uns aus, wenn uns etwas auffällt.

Kann ich die Verhinderungspflege auch nutzen, wenn ich gar nicht wegfahre?

Ja. Verhinderungspflege setzt keinen Urlaub voraus, sondern nur, dass die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — das gilt auch für einen freien Nachmittag, einen eigenen Arzttermin oder schlicht Erschöpfung. Viele Familien nutzen sie stundenweise über das Jahr verteilt statt als Block. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Was ist, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Dann sagen wir es Ihnen und benennen ehrlich, wo unsere Grenze liegt. Alltagshilfe ersetzt keinen Pflegedienst. Wenn Körperpflege oder medizinische Versorgung nötig wird, unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Stellen zu finden — und bleiben mit unserem Teil weiter dabei, solange er hilft.

Gibt es Beratung für pflegende Angehörige?

Ja, und zwar unabhängig von uns: Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die Pflegekasse. Diese Beratung ist kostenfrei und gesetzlich zur Neutralität verpflichtet. In Sachsen beraten außerdem die Pflegekoordinatoren der Landkreise und die Pflegestützpunkte kostenlos. Wir sagen Ihnen gern, welche Stelle für Ihren Ort zuständig ist.

Was kostet mich die Entlastung am Ende selbst?

Im Regelfall nichts, solange der Bedarf innerhalb der bewilligten Budgets bleibt — dafür sind sie da. Übersteigt der Umfang das Budget, zahlen Sie die Differenz selbst; dieser Anteil lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG in der Steuererklärung geltend machen. Wir rechnen das vorher mit Ihnen durch, damit am Monatsende keine Überraschung steht.

Übernimmt lillla auch Körperpflege oder Medikamente?

Nein. lillla erbringt ausschließlich Alltagshilfe: Betreuung, Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen. Grundpflege wie Waschen und Ankleiden, Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung und alles ärztlich Verordnete gehören nicht dazu. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine klare Grenze unseres Auftrags — wer beides braucht, braucht zusätzlich einen Pflegedienst.

Reden wir darüber

Sie müssen nicht wissen, was Sie brauchen. Sagen Sie uns, wie Ihr Alltag aussieht — den Rest sortieren wir gemeinsam. Kostenlos und unverbindlich.

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Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

Sie brauchen Hilfe im Alltag

Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

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Lieber am Telefon? 0151 70233415

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