Qualitätssicherung

Fachliche Leitung

Wer bei uns Beträge, Fristen und Paragraphen gegenliest, bevor sie auf dieser Website stehen — und wer die Alltagshelfer schult und anleitet. Mit Namen, Abschluss und ausstellender Behörde, damit es nachprüfbar ist.

Lorenz Strik

Pflegefachmann · Fachliche Leitung und Qualitätssicherung

Lorenz Strik hat die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz an der Marie-Elise-Kayser-Schule in Erfurt absolviert und im Juni 2025 mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Seinen Vertiefungseinsatz hat er in der stationären Akutpflege gemacht — dort, wo die Krankheitsbilder zusammenlaufen, denen unsere Helfer in den Haushalten später begegnen: Demenz, Sturzfolgen, Multimorbidität.

Seit September 2025 darf er die geschützte Berufsbezeichnung „Pflegefachmann" führen. Bei lillla verantwortet er die fachliche Leitung: Er liest die Inhalte dieser Website gegen, erstellt und kontrolliert die Online-Schulungen und leitet die Alltagshelfer fachlich an.

Qualifikationsnachweis

Die Angaben stammen aus den Originalurkunden. Sie liegen uns vor und können auf Anfrage — etwa im Anerkennungsverfahren — vorgelegt werden.

Berufsbezeichnung
„Pflegefachmann" — geschützte Bezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz
Staatliche Prüfung bestanden am
25.06.2025 — Staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung nach § 2 Nummer 1 Pflegeberufegesetz
Ausbildungsstätte
Marie-Elise-Kayser-Schule, Erfurt
Vertiefungseinsatz
stationäre Akutpflege (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Pflegeberufegesetz)
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung seit
01.09.2025
Ausstellende Behörde
Thüringer Landesverwaltungsamt

Was die fachliche Leitung bei uns tut

Die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung schreibt für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag eine Fachkraft vor. Bei uns ist das keine Formalie auf dem Papier, sondern sind vier konkrete Aufgaben.

Inhalte dieser Website gegenlesen

Beträge, Fristen und Paragraphen ändern sich jährlich. Was auf unseren Ratgeber- und Rechnerseiten steht, wird vor der Veröffentlichung fachlich geprüft — und erneut, wenn sich die Rechtslage bewegt. Eine falsche Zahl auf einer Ratgeberseite führt am Ende zu einer falschen Erwartung an die Pflegekasse.

Online-Schulungen erstellen und kontrollieren

Die Basisschulung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SächsPflUVO läuft bei uns als Online-Kurs mit Abschlussprüfung. Inhalte, Prüfungsfragen und Bestehensgrenzen kommen aus der fachlichen Leitung, nicht aus einer eingekauften Vorlage.

Alltagshelfer fachlich anleiten

Mindestens alle zwei Monate, wie es § 5 Abs. 3 Satz 1 SächsPflUVO verlangt: Rückfragen aus den Einsätzen, Auffrischung, Fallbesprechung. Das ist der Termin, an dem aus einer bestandenen Schulung gelebte Praxis wird.

Einordnen, wenn im Einsatz etwas auffällt

Helfer sind keine Pflegekräfte und sollen keine sein. Sie sollen aber erkennen, wann etwas nicht stimmt, und wissen, wen sie anrufen. Die fachliche Leitung ist diese Nummer.

Was „fachlich geprüft" bei uns heißt

Das Siegel über unseren Ratgebern ist kein Grafikelement. Dahinter steht ein Ablauf, den wir hier offenlegen — damit Sie einordnen können, was er wert ist.

  1. Fakten gegen die Quelle

    Jede Zahl, Frist und Paragraphenangabe wird am Gesetzestext oder an der Auskunft der zuständigen Stelle geprüft, nicht an einer anderen Website. Belegt wird mit Quelle und Abrufdatum.

  2. Abgrenzung zur Pflege

    Geprüft wird ausdrücklich auch, ob eine Formulierung versehentlich eine Pflegeleistung verspricht. lillla erbringt Alltagshilfe — ein beiläufiger Aufzählungspunkt kann diese Grenze verschieben, und daran hängen mehrere rechtliche Voraussetzungen.

  3. Datum setzen

    Erst wenn beides durch ist, wird das Prüfdatum der Seite gesetzt. Es ist der Tag der Durchsicht — nicht der Tag der letzten Änderung an der Datei.

Das Prüfdatum wandert nicht automatisch mit. Es steht nur dann neu auf einer Seite, wenn sie tatsächlich wieder durchgesehen wurde. Eine Korrektur an der Rechtschreibung macht aus einer Prüfung vom August keine Prüfung vom Dezember.

Was die fachliche Leitung nicht tut

Dass bei lillla eine examinierte Pflegefachkraft fachlich anleitet, macht uns nicht zum Pflegedienst. lillla erbringt Alltagshilfe: Betreuung, Begleitung und haushaltsnahe Unterstützung. Körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe und Wundversorgung gehören nicht zu unserem Angebot — auch nicht deshalb, weil jemand bei uns sie fachlich könnte.

Die fachliche Leitung ist entsprechend nicht im Einsatz beim Kunden, erstellt keine Pflegeplanung und gibt keine pflegerischen Anweisungen in den Haushalt hinein. Ihre Adressaten sind unsere Helfer und unsere Inhalte, nicht die Kundinnen und Kunden.

Wenn einem Helfer im Einsatz etwas auffällt, das über Alltagshilfe hinausgeht — eine Wunde, eine Verschlechterung, ein Sturz —, ist die fachliche Leitung die Stelle, die einordnet, an wen es weitergegeben gehört: an die Angehörigen, den Pflegedienst oder die Hausarztpraxis.

Diese Seiten sind fachlich geprüft

13 Seiten, jeweils mit dem Datum der letzten Durchsicht. Seiten ohne Eintrag tragen kein Siegel.

Rechtsgrundlage

Ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag braucht in Sachsen mindestens eine Fachkraft und mindestens eine helfende Person (§ 8 Abs. 2 SächsPflUVO). Die Fachkraft leitet die Helfer fachlich an, mindestens alle zwei Monate (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SächsPflUVO). Vor dem ersten Einsatz durchlaufen die Helfer eine Basisschulung von mindestens 40 Stunden (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SächsPflUVO).

Für die Alltagshilfe selbst ist eine Pflegeausbildung nicht vorgeschrieben — § 5 Abs. 1 SächsPflUVO lässt für haushaltsnahe Leistungen ausdrücklich auch andere Abschlüsse als Fachkraft zu. Dass bei uns eine examinierte Pflegefachkraft anleitet, geht über die Anforderung hinaus.

Stand des Verfahrens: gewerblicher Träger; die Anerkennung nach §§ 8/9 SächsPflUVO ist beim KSV Sachsen beantragt und noch nicht erteilt. Die personellen Voraussetzungen erfüllen wir bereits.

Sie haben eine fachliche Frage?

Ob ein Anspruch besteht, welcher Topf wofür gilt und was wir übernehmen dürfen — das klären wir vorab und kostenlos, bevor irgendetwas beauftragt wird.

Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

Sie brauchen Hilfe im Alltag

Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

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Lieber am Telefon? 0151 70233415

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