Alltagsbegleiter und Alltagshilfe in Ihrer Region

Unsere Alltagshelferinnen und Alltagshelfer kommen zu Ihnen nach Hause — in ganz Sachsen. Wählen Sie Ihren Ort und erfahren Sie, was wir dort konkret leisten.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Alltagshilfe?

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu, also bei jedem Pflegegrad. Für Verhinderungspflege brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2.

Was kostet Alltagshilfe in Sachsen?

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen Ihnen 131 Euro monatlich zu. Den Stundensatz legen wir im kostenlosen Beratungsgespräch offen.

Können Sie schon mit meiner Pflegekasse abrechnen?

Noch nicht. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beim KSV Sachsen beantragt, der Bescheid steht aus. Bis dahin beraten wir Sie kostenlos.

Was ist der Unterschied zu einem Pflegedienst?

Ein Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflege. Wir sind für den Alltag da: Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesellschaft. Beides geht parallel.

Mein Ort steht nicht auf der Liste — helfen Sie trotzdem?

Oft ja. Die Ortsseiten zeigen unsere Schwerpunkte, nicht unsere Grenzen. Fragen Sie kurz telefonisch nach, wir prüfen die Anfahrt individuell.

Ihr Ort ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an — wir prüfen, ob wir jemanden in Ihrer Nähe vermitteln können.

+49 (0) 151 / 702 334 15

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Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

Sie brauchen Hilfe im Alltag

Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

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Lieber am Telefon? 0151 70233415

Sie möchten bei uns arbeiten

Als Alltagshelferin oder Alltagshelfer im Minijob, in Ihrer Nähe. Vorerfahrung brauchen Sie keine. Die Basisschulung machen Sie vor dem Start bei einem anerkannten Anbieter, das Führungszeugnis bezahlen wir.

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