Alltagsbegleitung in Sachsen
Jemand kommt vorbei, immer am selben Wochentag, und bleibt ein paar Stunden. Was in dieser Zeit passiert, entscheiden Sie — reden, rausgehen, Karten spielen oder einfach, dass jemand im Haus ist.
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung ist die Leistung, bei der die Anwesenheit selbst die Leistung ist. Es wird nicht geputzt und nichts abgearbeitet. Es kommt jemand, der Zeit mitbringt: zum Reden, zum Spazierengehen, zum Vorlesen, zum Kartenspielen — oder um mit zum Arzt zu gehen und sich zu merken, was gesagt wurde.
Was daraus wird, steht selten schon beim ersten Termin fest. Häufig beginnt es mit einem konkreten Anlass und verschiebt sich über die Wochen in Richtung dessen, was tatsächlich gebraucht wird. Deshalb legen wir vorher keinen Ablaufplan fest, sondern nur den Termin.
Ein Hinweis, den wir lieber vorher geben: Wenn im Haushalt vor allem Körperpflege oder Medikamente das Thema sind, ist Alltagsbegleitung nicht die passende Leistung — dann brauchen Sie einen Pflegedienst, und wir nennen Ihnen Adressen.
Alltagsbegleitung ist eine Betreuungs- und Entlastungsleistung und kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden. Voraussetzung ist die landesrechtliche Anerkennung des Anbieters — unsere ist beim KSV Sachsen beantragt und noch nicht erteilt.
Was gehört zur Alltagsbegleitung?
- Gesellschaft und Gespräche
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zu Arztterminen
- Vorlesen und Gedächtnistraining
- Gesellschaftsspiele und Beschäftigung
- Begleitung bei Ausflügen
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
Finanzierung über den Entlastungsbetrag
Alltagsbegleitung wird über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI) finanziert. Dieser steht allen Personen mit Pflegegrad 1–5 zu. Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Mehr zu Kosten & Finanzierung
Häufig gestellte Fragen
Wie oft kommt ein Alltagsbegleiter?
Das bestimmen Sie selbst. Üblich sind ein bis drei Besuche pro Woche, jeweils für zwei bis vier Stunden. Der Rhythmus wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Kommt immer derselbe Helfer?
Das ist der Kern unseres Konzepts, deshalb verpflichten wir Helfer beim Einstieg auf mindestens sechs Monate. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und sagen Ihnen vorher, wer kommt. Wenn jemand nicht passt, tauschen wir — dafür müssen Sie sich nicht rechtfertigen.
Was, wenn meine Mutter niemanden ins Haus lassen will?
Das ist der häufigste Einwand und meistens berechtigt. Wir fangen mit einem kurzen Kennenlerntermin ohne Verpflichtung an, danach kommt dieselbe Person immer wieder. Aus der Fremden wird über ein paar Wochen ein fester Teil der Woche. Wenn nicht, hören wir auf — das ist kein Drama.
Brauche ich einen Pflegegrad für Alltagsbegleitung?
Ja, für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne zur Beantragung.
Alltagsbegleitung anfragen
Wir vermitteln Ihnen einen passenden Alltagshelfer in Ihrer Nähe — kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Hilfe anfragenWie können wir helfen?
Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.
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Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.
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