Alltagsbegleitung in Dresden
Persönliche Begleitung im Alltag — Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Unterstützung bei täglichen Aufgaben. Für mehr Lebensqualität und weniger Einsamkeit.
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung bedeutet: Ein vertrauter Mensch kommt regelmäßig zu Ihnen und unterstützt Sie im Alltag. Das kann ein gemeinsamer Spaziergang sein, ein Gespräch bei Kaffee, Vorlesen, Gesellschaftsspiele oder die Begleitung zu Terminen.
Besonders für alleinstehende Senioren ist die Alltagsbegleitung ein wichtiger Baustein gegen Einsamkeit. Unsere geschulten Helfer nehmen sich Zeit und gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein — ob Sie Gesellschaft suchen, Hilfe bei der Tagesstruktur brauchen oder einfach jemanden zum Reden möchten.
Die Alltagsbegleitung wird als Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI von der Pflegekasse finanziert. Bei lillla rechnen wir direkt ab — für Sie entstehen keine Kosten.
Was gehört zur Alltagsbegleitung?
- Gesellschaft und Gespräche
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zu Arztterminen
- Vorlesen und Gedächtnistraining
- Gesellschaftsspiele und Beschäftigung
- Begleitung bei Ausflügen
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
Finanzierung über den Entlastungsbetrag
Alltagsbegleitung wird über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI) finanziert. Dieser steht allen Personen mit Pflegegrad 1–5 zu. Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Mehr zu Kosten & Finanzierung
Häufig gestellte Fragen
Wie oft kommt ein Alltagsbegleiter?
Das bestimmen Sie selbst. Üblich sind ein bis drei Besuche pro Woche, jeweils für zwei bis vier Stunden. Der Rhythmus wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Kommt immer derselbe Helfer?
Ja, wir achten darauf, dass Sie einen festen Alltagshelfer haben. So entsteht Vertrauen und eine persönliche Beziehung. Nur bei Krankheit oder Urlaub organisieren wir eine passende Vertretung.
Brauche ich einen Pflegegrad für Alltagsbegleitung?
Ja, für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne zur Beantragung.
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