Unser Alltagshilfe-Konzept

Wie wir arbeiten, wen wir einsetzen und wo unsere Grenzen liegen: das Betriebskonzept für ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und Sächsischer Pflegeunterstützungsverordnung.

Fachlich geprüft von Pflegefachmann L. Strik am

Anerkennung nach § 45a SGB XI — Stand des Verfahrens

Unsere Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag haben wir beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) beantragt — das Verfahren läuft. Bis der Bescheid da ist, sind wir als privates Angebot für Sie da; die Abrechnung über die Pflegekasse wird mit der Anerkennung möglich. Was Sie hier lesen, ist genau das Konzept, das auch unserem Antrag zugrunde liegt.

Ausgangslage und Leitbild

Der überwiegende Teil der Pflege in Deutschland findet zu Hause statt und wird von Angehörigen geleistet. Die Lücke, die dabei entsteht, liegt selten im medizinischen Bereich — dort ist die Versorgung meist geregelt. Sie liegt bei den Stunden dazwischen: einkaufen, den Haushalt in Gang halten, zu Terminen begleiten, da sein, damit die Tochter arbeiten gehen kann. Für genau diese Stunden hat der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag geschaffen, und in vielen Familien verfällt er ungenutzt, weil kein anerkanntes Angebot in erreichbarer Nähe ist.

lillla vermittelt geschulte Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Menschen mit Pflegegrad, fachlich angeleitet durch eine examinierte Pflegefachkraft. Sitz ist Dresden, Tätigkeitsgebiet der Freistaat Sachsen. Wir setzen Helfer nach Möglichkeit dort ein, wo sie selbst wohnen: Das kürzt Anfahrten, macht feste Termine haltbar und ist die Voraussetzung dafür, dass über Monate dieselbe Person kommt.

Fachlich orientieren wir uns an Hilfe zur Selbsthilfe. Was jemand noch selbst tun kann, soll er selbst tun — auch wenn es länger dauert und für die Helferin bequemer wäre, es zu übernehmen. Das ist in der Praxis die häufigste Reibung im Einsatz und deshalb fester Bestandteil der Anleitung.

Gut zu wissen: die rechtlichen Grundlagen

Angebote wie unseres nennt das Gesetz „Angebote zur Unterstützung im Alltag" (§ 45a SGB XI). Die Anerkennung solcher Angebote regelt in Sachsen die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO); Anerkennungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (§ 7 SächsPflUVO).

  • § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5, einsetzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • § 45a Abs. 4 SGB XI — Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung können ab Pflegegrad 2 für anerkannte Angebote verwendet werden.
  • § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2.
  • SächsPflUVO §§ 5, 8, 13: Anforderungen an Fachkraft, Helferschulung (mindestens 40 Schulungsstunden), kontinuierliche Anleitung, Versicherungsschutz, Preisobergrenzen und jährliche Qualitätsberichte an den KSV.

Weitere unabhängige Informationen bietet das PflegeNetz Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales.

Was wir für Sie tun

Unsere Alltagshelfer unterstützen dort, wo der Alltag stattfindet — zu Hause:

  • Alltagsbegleitung: Gesellschaft leisten, Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Freizeitgestaltung, Aktivierung.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Reinigung, Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten, Ordnung im Haushalt.
  • Einkaufshilfe und Begleitdienste: Einkäufe, Rezepte, Behördengänge, Begleitung zu Arztterminen.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: stundenweise Betreuung, damit Angehörige verlässliche Auszeiten haben — auch im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).

Wo unsere Grenze verläuft. Körperbezogene Pflege, Medikamentengabe, Wundversorgung und alles ärztlich Verordnete gehören nicht zu unseren Leistungen. Diese Abgrenzung ist keine Absichtserklärung, sondern Bestandteil der Einarbeitung und der Einsatzplanung: Helfer werden ausdrücklich angewiesen, entsprechende Bitten abzulehnen und stattdessen die fachliche Leitung zu informieren. Auffälligkeiten im Einsatz — ein verändertes Gangbild, ein voller Medikamentenschrank, ein Sturz, von dem niemand erzählt hat — melden sie an die Pflegefachkraft, die entscheidet, ob Angehörige, Pflegedienst oder Arzt einzubeziehen sind. Viele unserer Kundinnen und Kunden nutzen Alltagshilfe und Pflegedienst parallel; die Leistungen werden aus unterschiedlichen Töpfen finanziert und schließen einander nicht aus.

Für wen wir da sind

Senioren mit Pflegegrad 1–5

Ältere Menschen, die zu Hause leben und Unterstützung im Alltag brauchen — vom Einkauf über den Haushalt bis zur Begleitung zum Arzt. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse deckt die Kosten häufig vollständig.

Menschen mit Demenz

Betreuung und Aktivierung durch Helfer, die im Umgang mit demenziellen Veränderungen geschult sind — Biografiearbeit, Gedächtnistraining, Struktur und vertraute Routinen.

Pflegende Angehörige

Wer einen Menschen pflegt, braucht selbst verlässliche Auszeiten. Stundenweise Betreuung und Verhinderungspflege schaffen Freiräume, bevor die Belastung zu groß wird.

Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung

Alltagsbegleitung, die Teilhabe ermöglicht: Begleitung zu Terminen und Freizeitaktivitäten, Unterstützung bei Alltagsstruktur und Haushaltsführung.

Menschen nach Krankenhaus oder Operation

Vorübergehende Unterstützung in der Genesungsphase: Haushalt, Einkäufe und Begleitung zu Terminen, solange der Alltag noch schwerfällt. Ohne Pflegegrad als Selbstzahler.

Familien und Selbstzahler

Auch ohne Pflegegrad: Familien in Belastungssituationen, Berufstätige oder Alleinstehende, die sich verlässliche Unterstützung im Alltag wünschen.

Wie Einsätze zustande kommen

Die Zuordnung von Helfer und Kunde läuft über eine eigene Anwendung. Sie gleicht Postleitzahlgebiet, verfügbare Zeitfenster, benötigte Leistungen und gesprochene Sprachen ab und schlägt passende Personen vor. Was sie nicht leistet, ist die Entscheidung: Ob es menschlich passt, zeigt sich beim Kennenlerntermin, und dort entscheidet die Kundin. Ziel jeder Zuordnung ist eine feste Bezugsperson über mindestens sechs Monate — deshalb verpflichten wir Helfer auf diesen Zeitraum, bevor der erste Einsatz beginnt.

1

Erstgespräch und Bedarfsermittlung

Kostenlos und möglichst bei Ihnen zu Hause, nicht am Telefon. Wir erfassen den Bedarf, klären die Ansprüche gegenüber der Pflegekasse und sagen, wenn Alltagshilfe nicht das Richtige ist.

2

Zuordnung und Kennenlernen

Wir schlagen eine geschulte Person aus Ihrer Nähe vor. Beim Kennenlerntermin entscheiden Sie. Passt es nicht, ordnen wir neu zu — ohne Nachteil für beide Seiten.

3

Regelbetrieb

Feste Termine, jeder Einsatz dokumentiert und vom Kunden gegengezeichnet. Die fachliche Leitung ist für Kunden, Angehörige und Helfer erreichbar.

Personal, Schulung und fachliche Anleitung

Bei uns startet niemand unvorbereitet. Jeder Alltagshelfer legt vor dem ersten Einsatz ein Führungszeugnis vor und weist die abgeschlossene Basisschulung nach. Danach ist er nicht auf sich gestellt: Eine examinierte Pflegefachkraft leitet unsere Helfer fachlich an und trifft sie mindestens alle zwei Monate zu Fallbesprechung, Supervision und Fortbildung — so, wie es die SächsPflUVO vorsieht.

Die Basisschulung umfasst 40 Schulungsstunden nach § 8 SächsPflUVO und dem Curriculum des Sächsischen Sozialministeriums. Unsere Helfer besuchen sie bei einem Schulungsanbieter, den die Fachservicestelle bestätigt hat. Das Zertifikat sehen wir vor dem ersten Einsatz im Original und halten Anbieter, Datum und die prüfende Person je Helfer fest. Gleichwertige Berufsabschlüsse rechnen wir nach dem Curriculum an. Ohne einen dieser Nachweise findet kein Einsatz beim Kunden statt. Die praktische Einarbeitung übernehmen wir selbst.

Inhaltlich gliedert das Curriculum die Schulung in vier Module:

1

Krankheits- und Behinderungsbilder & Notfallkompetenz

Demenzformen, Verlauf und Umgang; psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen; Erkennen von Notfällen, Erste-Hilfe-Grundlagen, Notruf und Krisenverhalten.

2

Soziale Betreuung und Begleitung

Soziale Bedürfnisse erkennen, Beobachten und Melden, ressourcenorientiertes Arbeiten, Biografiearbeit, Aktivierungsmethoden und Förderung der Selbstständigkeit.

3

Recht, Kommunikation und Selbstmanagement

Rechtsgrundlagen (SGB XI, SächsPflUVO), Schweigepflicht und Datenschutz, Grenzen der Tätigkeit, Gesprächsführung und Validation, Zusammenarbeit mit Fachkräften, Selbstfürsorge.

4

Hauswirtschaft und Versorgung im Alltag

Hauswirtschaftliche Aufgaben und ihre Grenzen, Ernährung im Alter, Mahlzeitenhilfe, Hygiene, Sturzprophylaxe und Hilfsmittel im Haushalt.

Qualitätssicherung

Die folgenden Punkte sind Verfahren, keine Absichtserklärungen. Sie sind so beschrieben, dass sich ihre Einhaltung nachprüfen lässt:

  • Bedarfsermittlung vor dem ersten Einsatz: im Haushalt der Kundin, schriftlich festgehalten, Grundlage der Einsatzplanung.
  • Einsatzdokumentation: jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Tätigkeiten erfasst und vom Kunden gegengezeichnet. Die Nachweise sind Grundlage der Abrechnung.
  • Fachliche Anleitung mindestens alle zwei Monate durch die examinierte Pflegefachkraft (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SächsPflUVO), mit Fallbesprechung und Fortbildungsanteil; die Termine werden protokolliert.
  • Schweigepflicht und Datenschutz: alle Helfer schriftlich verpflichtet. Gesundheitsbezogene Angaben werden nach Art. 9 DSGVO nur auf geklärter Rechtsgrundlage verarbeitet.
  • Beschwerdeweg: benannte Ansprechperson, jede Rückmeldung dokumentiert, Bearbeitungsstand nachvollziehbar. Auch Beschwerden von Helfern über Kunden gehören dazu.
  • Haftpflichtversicherung für Schäden im Rahmen der Tätigkeit, Nachweispflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 SächsPflUVO.
  • Jährlicher Qualitätsbericht an den KSV Sachsen (§ 13 SächsPflUVO).

Die Grenze dieses Systems benennen wir mit: Es erfasst, was im Einsatz auffällt und gemeldet wird. Ein Helfer, der zweimal pro Woche zwei Stunden da ist, sieht einen Ausschnitt — keine lückenlose Beobachtung. Wo mehr nötig ist, sagen wir das den Angehörigen, statt den Ausschnitt für das Ganze auszugeben.

Finanzierung

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 € / Monat

Für alle Pflegegrade 1–5. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden — bis zu 1.572 € pro Jahr.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

3.539 € / Jahr

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI) — flexibel einsetzbar, ohne Vorpflegezeit.

Umwandlungsanspruch

bis 40 %

Der ambulanten Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 (§ 45a Abs. 4 SGB XI) — nutzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Ohne Pflegegrad ist die Nutzung als Selbstzahler möglich.

Unsere Preise halten sich an die Preisobergrenzen der SächsPflUVO, die der KSV Sachsen jährlich festlegt — den konkreten Stundensatz besprechen wir offen im Beratungsgespräch. Einen ersten Überblick (inklusive Entlastungsrechner) gibt unsere Seite Kosten & Finanzierung.

So finden Kunden und Helfer zu uns

Menschen, die Unterstützung suchen

Über Apotheken, Hausarztpraxen, das Wochenblatt, persönliche Empfehlung und über diese Website. Der Einstieg besteht aus einem Anruf oder drei Angaben im Formular; alles Weitere klären wir im Erstgespräch. Das ist bewusst niedrigschwellig gehalten, weil ein erheblicher Teil unserer Kundschaft über achtzig ist und keine E-Mail-Adresse hat.

Alltagshelfer

Über Stellenanzeigen, Informationsveranstaltungen und zunehmend über Weitergabe in migrantischen Communities und Nachbarschaften. Der Ablauf: persönliches Gespräch, Führungszeugnis, Basisschulung, erster Einsatz — in dieser Reihenfolge. Eingesetzt wird möglichst im eigenen Postleitzahlgebiet.

Häufige Fragen zum Konzept

Was unterscheidet Alltagshilfe von einem Pflegedienst?

Ein Pflegedienst erbringt Grund- und Behandlungspflege: Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung. Das setzt examiniertes Personal voraus und wird über andere Leistungsarten des SGB XI und SGB V abgerechnet. Alltagshilfe setzt davor an — Haushalt, Begleitung, Besorgungen, Betreuung — und darf körperbezogene Pflege ausdrücklich nicht übernehmen. Viele Haushalte nutzen beides parallel, weil es aus getrennten Töpfen finanziert wird.

Wie finde ich einen Alltagshelfer in meiner Nähe?

Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular. Wir gleichen Postleitzahlgebiet, Zeitfenster, benötigte Leistungen und Sprache ab und schlagen eine geschulte Person aus Ihrer Umgebung vor. Beim Kennenlerntermin entscheiden Sie. Wenn wir in Ihrer Nähe niemanden haben, sagen wir das — statt jemanden über eine halbe Stunde Anfahrt zu schicken, der nach vier Wochen wieder aufhört.

Wer prüft und anerkennt das Angebot von lillla?

Zuständige Anerkennungsbehörde in Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) auf Grundlage der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung. Unser Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI läuft derzeit; bis zum Bescheid erbringen wir unsere Leistungen als privates Angebot ohne Abrechnung über die Pflegekasse.

Wie sind die Alltagshelfer qualifiziert?

Vor dem ersten Einsatz weist jeder Helfer die Basisschulung mit 40 Schulungsstunden nach § 8 SächsPflUVO nach, die er bei einem bestätigten Schulungsanbieter besucht hat. Ein gleichwertiger Berufsabschluss wird angerechnet. Dazu legt er ein Führungszeugnis vor. Eine examinierte Pflegefachkraft leitet die Helfer fachlich an und begleitet sie mindestens alle zwei Monate.

Wer bezahlt die Alltagshilfe?

Bei Pflegegrad 1–5 steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung; ab Pflegegrad 2 zusätzlich der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) und der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung. Ohne Ansprüche ist die Nutzung als Selbstzahler möglich.

In welcher Region ist lillla tätig?

Wir sind im Freistaat Sachsen tätig, unser Sitz ist Dresden. Hier läuft auch unser Anerkennungsverfahren beim KSV Sachsen. Die Anerkennung nach § 45a SGB XI ist landesrechtlich geregelt und gilt jeweils nur für ein Bundesland — deshalb konzentrieren wir uns bewusst auf Sachsen, statt Zusagen zu machen, die wir anderswo nicht einlösen könnten.

Fragen zu unserem Konzept?

Ob als Kunde, Angehöriger, Alltagshelfer oder Kooperationspartner — wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie kostenlos.

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Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

Sie brauchen Hilfe im Alltag

Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

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Lieber am Telefon? 0151 70233415

Sie möchten bei uns arbeiten

Als Alltagshelferin oder Alltagshelfer im Minijob, in Ihrer Nähe. Vorerfahrung brauchen Sie keine. Die Basisschulung machen Sie vor dem Start bei einem anerkannten Anbieter, das Führungszeugnis bezahlen wir.

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