Unser Alltagshilfe-Konzept

Niedrigschwellige Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI und Sächsischer Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) — fachlich fundiert, transparent und klar von der Pflege abgegrenzt.

Anerkennung nach § 45a SGB XI — Stand des Verfahrens

Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ist beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) beantragt. Bis zur Erteilung des Bescheids erbringen wir unsere Leistungen als privates Angebot; eine Abrechnung über die Pflegekasse ist erst nach der Anerkennung möglich. Dieses Konzept beschreibt, wie wir arbeiten — es liegt auch unserem Antrag beim KSV zugrunde.

Ausgangslage und Leitbild

Immer mehr Menschen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer eigenen Häuslichkeit leben. Gleichzeitig stoßen pflegende Angehörige im Alltag an ihre Belastungsgrenzen. Zwischen „noch keine Pflege nötig" und „ambulanter Pflegedienst" klafft eine Lücke: Es fehlt an verlässlicher, bezahlbarer Unterstützung bei den vielen kleinen Dingen des Alltags.

Genau diese Lücke schließt lillla. Wir vermitteln geschulte Alltagshelfer, die Menschen im Alltag begleiten, den Haushalt unterstützen und pflegende Angehörige spürbar entlasten — mit Herz, auf Augenhöhe und mit fachlicher Anleitung im Hintergrund. Unser Headoffice liegt in Dresden, unser Schwerpunkt im Freistaat Sachsen.

Unser Leitbild: Hilfe zur Selbsthilfe. Wir nehmen niemandem den Alltag ab — wir ermöglichen ihn. Ressourcenorientiertes Arbeiten, Förderung der Selbstständigkeit und der Erhalt sozialer Teilhabe stehen im Mittelpunkt jedes Einsatzes.

Rechtliche Grundlagen

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind in § 45a SGB XI definiert: Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag. Die Anerkennung solcher Angebote regelt in Sachsen die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO); Anerkennungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (§ 7 SächsPflUVO).

  • § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5, einsetzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • § 45a Abs. 4 SGB XI — Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung können ab Pflegegrad 2 für anerkannte Angebote verwendet werden.
  • § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2.
  • § 38 SGB V — Haushaltshilfe: Bei ärztlicher Verordnung (z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder in Schwangerschaft) übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe.
  • SächsPflUVO §§ 5, 8, 13: Anforderungen an Fachkraft, Helferschulung (mindestens 40 Schulungsstunden), kontinuierliche Anleitung, Versicherungsschutz, Preisobergrenzen und jährliche Qualitätsberichte an den KSV.

Weitere unabhängige Informationen bietet das PflegeNetz Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales.

Unsere Leistungen — und was wir bewusst nicht tun

lillla erbringt niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der häuslichen Umgebung:

  • Alltagsbegleitung: Gesellschaft leisten, Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Freizeitgestaltung, Aktivierung.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Reinigung, Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten, Ordnung im Haushalt.
  • Einkaufshilfe und Begleitdienste: Einkäufe, Rezepte, Behördengänge, Begleitung zu Arztterminen.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: stundenweise Betreuung, damit Angehörige verlässliche Auszeiten haben — auch im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).

Klare Abgrenzung zur Pflege: Unsere Alltagshelfer erbringen keine körperbezogene Pflege (Grundpflege) und keine Behandlungspflege — keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine medizinischen oder therapeutischen Leistungen. Sie beobachten aufmerksam, melden Veränderungen an unsere fachliche Leitung und arbeiten mit Pflegediensten, Angehörigen und Ärzten zusammen, ersetzen sie aber nicht. Diese Grenze ist fester Bestandteil unserer Schulung („Was Sie nicht dürfen") und unserer Einsatzplanung.

Für wen wir da sind

Senioren mit Pflegegrad 1–5

Ältere Menschen, die zu Hause leben und Unterstützung im Alltag brauchen — vom Einkauf über den Haushalt bis zur Begleitung zum Arzt. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse deckt die Kosten häufig vollständig.

Menschen mit Demenz

Betreuung und Aktivierung durch Helfer, die im Umgang mit demenziellen Veränderungen geschult sind — Biografiearbeit, Gedächtnistraining, Struktur und vertraute Routinen.

Pflegende Angehörige

Wer einen Menschen pflegt, braucht selbst verlässliche Auszeiten. Stundenweise Betreuung und Verhinderungspflege schaffen Freiräume, bevor die Belastung zu groß wird.

Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung

Alltagsbegleitung, die Teilhabe ermöglicht: Begleitung zu Terminen und Freizeitaktivitäten, Unterstützung bei Alltagsstruktur und Haushaltsführung.

Menschen nach Krankenhaus oder Operation

Vorübergehende Unterstützung in der Genesungsphase — bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe (§ 38 SGB V).

Familien und Selbstzahler

Auch ohne Pflegegrad: Familien in Belastungssituationen, Berufstätige oder Alleinstehende, die sich verlässliche Unterstützung im Alltag wünschen.

Unser Vermittlungsmodell

lillla verbindet Menschen, die Unterstützung suchen, mit geschulten Alltagshelfern aus ihrer Nähe. Das Matching berücksichtigt Bedarf, Wohnort, Zeitplan und persönliche Passung — mit dem Ziel einer festen Bezugsperson statt wechselnder Gesichter.

1

Bedarf klären

Im kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir gemeinsam Situation, Unterstützungsbedarf und mögliche Finanzierungsansprüche.

2

Passenden Helfer finden

Wir schlagen einen geschulten Alltagshelfer aus der Nähe vor. Ein Kennenlernen entscheidet — die Chemie muss stimmen.

3

Begleitet loslegen

Die Einsätze werden dokumentiert und fachlich begleitet. Unsere fachliche Leitung bleibt Ansprechpartnerin für Kunden, Angehörige und Helfer.

Personal und Qualifizierung

Die fachliche Anleitung liegt bei einer examinierten Pflegefachkraft (§ 5 SächsPflUVO). Vor dem ersten Einsatz legt jeder Alltagshelfer ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) vor und weist die abgeschlossene Basisschulung nach. Kontinuierliche Fallbegleitung, Supervision und Fortbildung finden mindestens alle zwei Monate statt (§ 5 Abs. 3 SächsPflUVO).

Die Basisschulung umfasst gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 SächsPflUVO 40 Schulungsstunden (1 Stunde = 45 Minuten) in vier Modulen. Sie wird über unsere eigene Online-Lernplattform durchgeführt und ergänzt die praktische Einarbeitung. Jedes Modul schließt mit einem Wissenstest ab — bestanden ist ein Modul ab 80 % richtiger Antworten; erst wenn alle Module bestanden sind, gilt ein Helfer als geschult und wird vermittelt.

1

Krankheits- und Behinderungsbilder & Notfallkompetenz

10–12 Schulungsstunden

Demenzformen, Verlauf und Umgang; psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen; Erkennen von Notfällen, Erste-Hilfe-Grundlagen, Notruf und Krisenverhalten.

2

Soziale Betreuung und Begleitung

8–10 Schulungsstunden

Soziale Bedürfnisse erkennen, Beobachten und Melden, ressourcenorientiertes Arbeiten, Biografiearbeit, Aktivierungsmethoden und Förderung der Selbstständigkeit.

3

Recht, Kommunikation und Selbstmanagement

8–10 Schulungsstunden

Rechtsgrundlagen (SGB XI, SächsPflUVO), Schweigepflicht und Datenschutz, Grenzen der Tätigkeit, Gesprächsführung und Validation, Zusammenarbeit mit Fachkräften, Selbstfürsorge.

4

Hauswirtschaft und Versorgung im Alltag

8–10 Schulungsstunden

Hauswirtschaftliche Aufgaben und ihre Grenzen, Ernährung im Alter, Mahlzeitenhilfe, Hygiene, Sturzprophylaxe und Hilfsmittel im Haushalt.

Qualitätssicherung

  • Strukturierte Bedarfsermittlung vor Beginn und passgenaue Einsatzplanung.
  • Leistungsdokumentation jedes Einsatzes mit Gegenzeichnung durch den Kunden.
  • Fachliche Begleitung: regelmäßige Fallbesprechungen und Supervision durch die Pflegefachkraft, mindestens alle zwei Monate.
  • Schweigepflicht und Datenschutz: Alle Helfer sind auf Vertraulichkeit und DSGVO-konformen Umgang mit Daten verpflichtet.
  • Beschwerdemanagement: feste Ansprechpartner, dokumentierte Bearbeitung, regelmäßige Auswertung.
  • Versicherungsschutz: Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden im Rahmen der Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 SächsPflUVO).
  • Berichtspflicht: jährlicher Qualitätsbericht an den KSV Sachsen (§ 13 SächsPflUVO).

Finanzierung im Überblick

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 € / Monat

Für alle Pflegegrade 1–5. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden — bis zu 1.572 € pro Jahr.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

3.539 € / Jahr

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI) — flexibel einsetzbar, ohne Vorpflegezeit.

Umwandlungsanspruch

bis 40 %

Der ambulanten Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 (§ 45a Abs. 4 SGB XI) — nutzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung die Kosten einer Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei schwerer Erkrankung oder in der Schwangerschaft. Selbstverständlich stehen unsere Leistungen auch Selbstzahlern ohne Pflegegrad offen.

Unsere Entgelte richten sich nach den jeweils gültigen Preisobergrenzen der SächsPflUVO (§ 8 Abs. 2), die der KSV Sachsen jährlich bekannt gibt. Den konkreten Stundensatz legen wir im Beratungsgespräch transparent offen. Eine erste Orientierung bietet unsere Seite Kosten & Finanzierung mit Entlastungsrechner.

So erreichen wir Kunden und Helfer

Menschen mit Unterstützungsbedarf

Viele unserer Kunden und ihre Angehörigen erreichen wir dort, wo sie ohnehin Rat suchen: über Aushänge und Flyer in Apotheken und Arztpraxen, Wochenblätter, Informationsstände und die persönliche Empfehlung — ergänzt durch unsere Website mit Ratgeberinhalten und regionalen Informationsseiten.

Alltagshelfer

Unsere Helfer gewinnen wir überwiegend online — über Suchmaschinen und gezielte regionale Kampagnen — sowie über Informationsveranstaltungen an Hochschulen und in Pflegeeinrichtungen. Jeder Bewerber durchläuft ein persönliches Gespräch, die Basisschulung und die Eignungsprüfung, bevor er vermittelt wird.

Häufige Fragen zum Konzept

Was unterscheidet Alltagshilfe von einem Pflegedienst?

Alltagshilfe ist ein niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot: Begleitung, Haushalt, Besorgungen, Gesellschaft. Körperbezogene Pflege und Behandlungspflege — etwa Waschen, Medikamentengabe oder Wundversorgung — bleiben ausschließlich Pflegediensten mit examiniertem Personal vorbehalten. Beide Angebote ergänzen sich und werden oft parallel genutzt.

Wer prüft und anerkennt das Angebot von lillla?

Zuständige Anerkennungsbehörde in Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) auf Grundlage der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung. Unser Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI läuft derzeit; bis zum Bescheid erbringen wir unsere Leistungen als privates Angebot ohne Abrechnung über die Pflegekasse.

Wie sind die Alltagshelfer qualifiziert?

Jeder Helfer absolviert die Basisschulung mit 40 Schulungsstunden nach § 8 SächsPflUVO in vier Modulen auf unserer Online-Lernplattform, schließt jedes Modul mit einem Wissenstest ab (Bestehensgrenze 80 %) und legt vor dem ersten Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vor. Eine examinierte Pflegefachkraft leitet die Helfer fachlich an und begleitet sie mindestens alle zwei Monate.

Wer bezahlt die Alltagshilfe?

Bei Pflegegrad 1–5 steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung; ab Pflegegrad 2 zusätzlich der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr) und der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Pflegesachleistung. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Ohne Ansprüche ist die Nutzung als Selbstzahler möglich.

In welcher Region ist lillla tätig?

Unser Headoffice liegt in Dresden, unser Schwerpunkt im Freistaat Sachsen — hier läuft auch das Anerkennungsverfahren beim KSV Sachsen. Darüber hinaus vermitteln wir Alltagshelfer auch in anderen Regionen; die Anerkennung nach § 45a SGB XI ist landesrechtlich geregelt und gilt jeweils pro Bundesland.

Fragen zu unserem Konzept?

Ob als Kunde, Angehöriger, Alltagshelfer oder Kooperationspartner — wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie kostenlos.

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