Unsere Leistungen

Fünf Leistungen, die sich frei kombinieren lassen — eine Stunde Haushalt und eine Stunde Gesellschaft in derselben Woche ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Was davon die Pflegekasse trägt, rechnen wir vorab mit Ihnen durch.

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Sie müssen nicht vorher wissen, welche Leistung die richtige ist. Sagen Sie uns, wie der Alltag gerade aussieht — das Sortieren ist unser Teil.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er steht allen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Einkaufshilfe verwendet werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Auch bei Pflegegrad 1, wo keine anderen Sachleistungen zustehen, kann der Betrag für anerkannte Angebote genutzt werden.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja, nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So können bis zu 1.572 Euro (12 × 131 Euro) innerhalb des Übertragungszeitraums gesammelt werden.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe. In dieser Zeit übernimmt ein anerkannter Dienst die Betreuung und Pflege.

Wie viel Geld steht mir für Verhinderungspflege zu?

Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr als gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Der Betrag kann flexibel auf beide Leistungen verteilt werden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2; eine Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich.

Welche Leistungen bietet lillla?

lillla bietet in Sachsen Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen, Gedächtnistraining, Behördengänge sowie stundenweise und tageweise Verhinderungspflege. Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beantragt; wie die Leistungen in Ihrem Fall finanziert werden können, klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch.

Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

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Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

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