Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen mit individueller Alltagshilfe — persönlich, zuverlässig und mit Herz. Alle Leistungen werden mit den Pflegekassen abgerechnet.
Alltagsbegleitung
131 € Entlastungsbetrag / Monat
Persönliche Begleitung im Alltag — Gespräche, Spaziergänge, Arztbegleitung und gemeinsame Aktivitäten für mehr Lebensqualität.
Mehr erfahren →Haushaltshilfe
131 € Entlastungsbetrag / Monat
Unterstützung im Haushalt — Reinigung, Kochen, Wäsche und mehr. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Mehr erfahren →Verhinderungspflege
Bis zu 1.612 € / Jahr
Stundenweise oder tageweise Vertretung der Pflegeperson bei Krankheit, Urlaub oder Auszeit. Flexibel und kurzfristig planbar.
Mehr erfahren →Einkaufshilfe & Begleitdienste
131 € Entlastungsbetrag / Monat
Einkäufe erledigen, Behördengänge begleiten, Rezepte abholen — wir unterstützen Sie bei allem, was außer Haus anfällt.
Mehr erfahren →Kostenlose Beratung
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Kontaktieren Sie unsHäufig gestellte Fragen
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er steht allen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Einkaufshilfe verwendet werden.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Auch bei Pflegegrad 1, wo keine anderen Sachleistungen zustehen, kann der Betrag für anerkannte Angebote genutzt werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja, nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So können bis zu 1.572 Euro (12 × 131 Euro) innerhalb des Übertragungszeitraums gesammelt werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe. In dieser Zeit übernimmt ein anerkannter Dienst die Betreuung und Pflege.
Wie viel Geld steht mir für Verhinderungspflege zu?
Für Verhinderungspflege stehen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Welche Leistungen bietet lillla in Dresden?
lillla bietet in Dresden und Umgebung Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen, Gedächtnistraining, Behördengänge sowie stundenweise und tageweise Verhinderungspflege. Als anerkannter Anbieter nach SächsPflUVO werden alle Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.