Begleitservice in Dresden und Sachsen

Jemand, der mitkommt: zum Arzt, zum Amt, zum Spaziergang oder zum Friedhof. Unsere Alltagshelfer begleiten Sie dorthin, wo der Weg allein zu weit oder zu unsicher geworden ist.

Was ist ein Begleitservice?

Ein Begleitservice ist genau das, wonach es klingt: eine vertraute Person, die Sie außer Haus begleitet. Nicht, weil Sie es nicht mehr könnten — sondern weil es zu zweit sicherer ist, weil der Weg lang ist, weil im Wartezimmer jemand zuhören soll oder weil allein losgehen einfach keine Freude mehr macht.

Der Unterschied zu einem Fahrdienst: Wir bringen Sie nicht nur hin, wir bleiben dabei. Beim Arzt sitzen wir mit im Wartezimmer, merken uns, was gesagt wurde, und helfen beim Erinnern. Auf dem Spaziergang bestimmen Sie das Tempo.

Viele unserer Kundinnen und Kunden buchen den Begleitservice als festen Termin — jeden Dienstagvormittag, dieselbe Helferin. Aus der Begleitung wird über die Monate meist etwas, das mehr ist als eine Dienstleistung.

Wohin wir Sie begleiten

  • Begleitung zum Arzt und zu Fachärzten
  • Begleitung zu Behörden, Ämtern und Bank
  • Spaziergänge im eigenen Tempo
  • Ausflüge, Café- und Friedhofsbesuche
  • Begleitung zum Friseur oder zur Fußpflege
  • Besuche bei Freunden und Verwandten
  • Begleitung zu Gottesdienst und Veranstaltungen
  • Gesellschaft im Wartezimmer, Mitschreiben beim Arztgespräch

Was der Begleitservice nicht ist

Wir sind kein Pflegedienst und kein Krankentransport. Unsere Helferinnen und Helfer leisten Alltagshilfe: begleiten, unterstützen, da sein. Pflegerische Tätigkeiten gehören ausdrücklich nicht dazu.

Wenn Sie liegend transportiert werden müssen oder unterwegs medizinische Betreuung brauchen, ist ein Krankentransport der richtige Weg — sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen offen, wenn wir nicht die passende Hilfe sind.

Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI) steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und lässt sich für Begleitdienste einsetzen. Für die Abrechnung darüber muss der Anbieter anerkannt sein — unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beim KSV Sachsen beantragt. Mehr zu Kosten & Finanzierung

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Begleitservice?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, mit dem sich Begleitdienste finanzieren lassen. Ab Pflegegrad 2 kommt der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro hinzu. Was in Ihrem Fall gilt, rechnen wir im kostenlosen Beratungsgespräch konkret durch — ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten.

Bekomme ich immer dieselbe Begleitperson?

Das ist unser Anspruch und der Kern unseres Konzepts. Sie werden von einer festen Bezugsperson begleitet, die Sie kennt und weiß, welches Tempo Ihnen liegt. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und sagen Ihnen vorher, wer kommt.

Fahren Sie mich mit dem Auto?

Wir sind kein Fahrdienst und kein Krankentransport. In der Regel begleiten wir Sie zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ob eine Fahrt im Einzelfall möglich ist, klären wir vorab — versprechen tun wir es nicht pauschal.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Begleitservice?

Für die Finanzierung über die Pflegekasse ja — der Entlastungsbetrag setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Ohne Pflegegrad können Sie den Begleitservice als Selbstzahler buchen. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber vermuten, dass Ihnen einer zusteht, sprechen wir im Beratungsgespräch darüber.

Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?

Regelmäßige Termine planen wir gemeinsam im Voraus, das funktioniert am besten. Einzelne Termine wie eine Arztbegleitung versuchen wir kurzfristig einzurichten — das hängt davon ab, welche Helferin in Ihrer Nähe gerade Kapazität hat. Fragen Sie einfach an.

Passt dazu

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Sagen Sie uns, wohin Sie möchten — wir klären, ob und wie die Pflegekasse das trägt. Kostenlos und unverbindlich.

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Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

Sie brauchen Hilfe im Alltag

Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.

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Lieber am Telefon? 0151 70233415

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Als Alltagshelferin oder Alltagshelfer im Minijob, in Ihrer Nähe. Vorerfahrung brauchen Sie keine: Die Basisschulung machen Sie bei uns, das Führungszeugnis bezahlen wir.

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