Entlastungsleistungen und Unterstützung im Alltag
Pflegekasse, Antrag, Paragraphen: Die Begriffe rund um Entlastungsleistungen sind sperrig. Auf dieser Seite erklären wir, was dahintersteckt — in normaler Sprache.
Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen sind Hilfen, die den Alltag leichter machen, ohne dass es dabei um Pflege im engeren Sinn geht. Jemand kommt ins Haus und übernimmt den Haushalt, geht einkaufen, begleitet zum Arzt oder ist einfach für ein paar Stunden da, damit die Angehörigen durchatmen können.
Im Gesetz heißen sie Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Bezahlt werden sie aus dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — 131 Euro monatlich, die jeder Person mit Pflegegrad 1 bis 5 zustehen. Sie werden nicht ausgezahlt, sondern direkt mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet.
Sie werden im Zusammenhang damit noch weitere Begriffe hören: Betreuungs- und Entlastungsleistungen, niedrigschwellige Angebote, Alltagsbegleitung, Alltagshilfe. Gemeint ist im Kern dasselbe. Die Vielfalt der Wörter ist ein Verwaltungsproblem, kein inhaltliches.
Das zählt dazu
- Hilfe im Haushalt: Reinigung, Wäsche, Ordnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung und Kochen
- Alltagsbegleitung und Gesellschaft
- Einkäufe und Besorgungen
- Begleitung zu Arzt, Amt und Terminen
- Stundenweise Betreuung zur Entlastung der Angehörigen
- Beschäftigung und Gespräche, auch bei Demenz
Das zählt nicht dazu
- Grundpflege: Waschen, Duschen, Ankleiden
- Behandlungspflege: Medikamente, Verbände, Spritzen
- Ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V
- Stationäre Pflege im Heim
- Krankentransport
Diese Leistungen erbringt lillla nicht. Wir sind ein Anbieter von Alltagshilfe, kein Pflegedienst — wenn Sie Pflege brauchen, sagen wir Ihnen das offen und nennen Ihnen passende Adressen.
Woran Sie einen anerkannten Anbieter erkennen
Der Entlastungsbetrag darf nur für Angebote verwendet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. In Sachsen erteilt diese Anerkennung der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) auf Grundlage der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung. Ohne Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht — egal wie gut die Hilfe ist.
Fragen Sie deshalb jeden Anbieter direkt: Sind Sie nach § 45a SGB XI anerkannt? Seit wann? Eine seriöse Antwort ist ein Datum, keine Umschreibung.
Wie es bei lillla steht
Unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI ist beim KSV Sachsen beantragt, aber noch nicht erteilt. Solange der Bescheid aussteht, können wir nicht direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen — und behaupten das auch nicht. Wir sagen Ihnen im Beratungsgespräch offen, wo das Verfahren steht und was das für Sie bedeutet. Wenn Sie warten möchten, bis der Bescheid da ist, ist das für uns völlig in Ordnung.
Wie Sie an Entlastungsleistungen kommen
- 1
Pflegegrad klären
Ohne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag. Wenn noch keiner vorliegt, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse — das geht formlos per Telefon oder Brief. Der Medizinische Dienst kommt dann zur Begutachtung nach Hause.
- 2
Anerkannten Anbieter suchen
Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. In Sachsen führt der KSV Sachsen ein Verzeichnis, ebenso das PflegeNetz Sachsen. Auch Ihre Pflegekasse nennt Ihnen auf Nachfrage Anbieter in der Nähe.
- 3
Leistungen vereinbaren
Sie besprechen mit dem Anbieter, was gebraucht wird und in welchem Rhythmus. Bei uns steht am Anfang immer ein kostenloses Gespräch bei Ihnen zu Hause — nicht am Telefon, sondern dort, wo die Hilfe stattfinden soll.
- 4
Abrechnung mit der Pflegekasse
Üblicherweise unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Der Anbieter rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Voraussetzung ist die erteilte Anerkennung des Anbieters.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Praktisch gilt die erste eingereichte Rechnung als Inanspruchnahme. Wichtig ist nur, dass der Anbieter anerkannt ist — sonst erstattet die Pflegekasse nicht.
Wofür darf ich die 131 Euro verwenden?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe, Begleitdienste und stundenweise Betreuung. Ebenso für Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Nicht verwenden dürfen Sie den Betrag für Angehörige, die Sie privat bezahlen, oder für Leistungen der Grundpflege bei Pflegegrad 2 bis 5.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer also ein Jahr lang nichts abruft, hat im Folgejahr bis Ende Juni die vollen 1.572 Euro zusätzlich zur Verfügung. Danach verfällt der Rest des Vorjahres.
Bekomme ich Entlastungsleistungen schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist die einzige nennenswerte Geldleistung bei Pflegegrad 1 und steht in voller Höhe zu — 131 Euro monatlich. Gerade bei Pflegegrad 1 lohnt es sich, ihn tatsächlich zu nutzen, weil er sonst der einzige ungenutzte Anspruch bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsleistungen und einem Pflegedienst?
Ein Pflegedienst erbringt Grund- und Behandlungspflege: Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung. Entlastungsleistungen setzen davor an — Haushalt, Begleitung, Gesellschaft, Betreuung. Viele Menschen brauchen beides, aber von unterschiedlichen Anbietern. lillla erbringt ausschließlich Entlastungsleistungen.
Können auch Angehörige die Entlastungsleistungen nutzen?
Die Leistung ist an die pflegebedürftige Person gebunden, entlastet aber ausdrücklich auch die Angehörigen. Wenn eine Helferin für drei Stunden da ist, ist das Zeit, in der die Tochter oder der Ehemann etwas anderes tun kann. Angehörige, die selbst pflegen, können dafür aber nicht aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden.
Gibt es Entlastungsleistungen auch ohne Pflegegrad?
Über die Pflegekasse nicht — der Entlastungsbetrag setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Sie können die Leistungen aber als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In Sachsen gibt es zusätzlich das Landesprogramm Alltagsbegleitung für Menschen ab 60 ohne Pflegegrad; Ansprechpartner nennt Ihnen das PflegeNetz Sachsen.
Sind Entlastungsleistungen steuerlich absetzbar?
Der Teil, den Sie selbst zahlen, kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Was die Pflegekasse übernimmt, nicht — dafür haben Sie ja keine Kosten getragen. Für die Details fragen Sie bitte Ihr Finanzamt oder einen Lohnsteuerhilfeverein; wir beraten nicht steuerlich.
Unsicher, was Ihnen zusteht?
Wir rechnen Ihren Anspruch durch und sagen Ihnen ehrlich, was geht und was nicht. Kostenlos, unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch.
Wie können wir helfen?
Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.
Sie brauchen Hilfe im Alltag
Begleitung, Haushalt, Einkäufe, Gesellschaft. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten — wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht.
Hilfe anfragenLieber am Telefon? 0151 70233415
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