Verhinderungspflege in Sachsen

Das Budget für Ihre Auszeit. Wenn Sie als pflegende Person ausfallen — durch Krankheit, Urlaub oder weil Sie einmal wegfahren möchten — übernehmen wir die Betreuung, stundenweise oder tageweise.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann Urlaub, Krankheit, ein Arzttermin oder einfach eine dringend benötigte Auszeit sein.

In dieser Zeit übernimmt ein geschulter Alltagshelfer von lillla die Betreuung — stundenweise oder über mehrere Tage. Der häufigste Grund, aus dem diese Leistung nicht genutzt wird, ist übrigens nicht Unwissen, sondern das schlechte Gewissen. Dafür ist der Anspruch aber nicht gemacht: Er steht im Gesetz, weil der Gesetzgeber weiß, dass häusliche Pflege nur hält, wenn die pflegende Person zwischendurch aussetzen darf.

Die Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Eine Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr erforderlich. Pro Kalenderjahr stehen bis zu 3.539 Euro zur Verfügung — als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI. Tageweise Vertretung ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt; stundenweise Einsätze zählen darauf nicht an.

Was wir bei Verhinderungspflege leisten

  • Stundenweise Vertretung der Pflegeperson
  • Tageweise Betreuung (bis zu 8 Wochen bzw. 56 Tage im Jahr)
  • Alle gewohnten Betreuungsleistungen
  • Gesellschaft und Gespräche
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Haushalt weiterführen, damit nichts liegen bleibt
  • Begleitung zu Terminen
  • Kurzfristig und flexibel planbar

Finanzierung: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr

Verhinderungspflege wird separat vom Entlastungsbetrag finanziert. Ab Pflegegrad 2 stehen jährlich bis zu 3.539 Euro zur Verfügung — dieser gemeinsame Jahresbetrag gilt seit dem 1. Juli 2025 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen und kann flexibel auf beide Leistungen verteilt werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt, und der Tag zählt nicht auf die 8-Wochen-Grenze an. Mehr zu Kosten & Finanzierung

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege steht Personen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt werden. Die früher geforderte Vorpflegezeit von 6 Monaten ist seit dem 1. Juli 2025 entfallen. Der Anspruch beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr — als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI.

Wird bei Verhinderungspflege das Pflegegeld gekürzt?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Bei tageweiser Vertretung wird es zur Hälfte weitergezahlt — der erste und der letzte Tag zählen dabei voll.

Wie lange darf Verhinderungspflege dauern?

Tageweise Vertretung ist auf 8 Wochen, also 56 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Stundenweise Einsätze unter 8 Stunden zählen nicht mit und sind darüber hinaus möglich.

Wie kurzfristig kann Verhinderungspflege organisiert werden?

Wir sind flexibel und können Verhinderungspflege in der Regel innerhalb weniger Tage organisieren. In dringenden Fällen versuchen wir auch kurzfristiger eine Lösung zu finden. Rufen Sie uns einfach an.

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Wie können wir helfen?

Beides dauert keine zehn Minuten — und verpflichtet zu nichts.

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