Kosten & Finanzierung

Alltagshilfe wird von der Pflegekasse bezahlt. Erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie die Abrechnung funktioniert.

Entlastungsbetrag (§ 45b)

131 € / Monat

Jede Person mit Pflegegrad 1–5 erhält monatlich 131 Euro für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden — das ergibt bis zu 1.572 Euro pro Jahr.

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 1.612 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese Leistung greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub.

Umwandlungsanspruch

bis 880 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen in zusätzliche Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 304 und 880 Euro zusätzlich pro Jahr.

Was kostet es Sie?

Kurz gesagt: nichts aus eigener Tasche. Als anerkannter Anbieter nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) rechnen wir alle Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Sie benötigen lediglich einen anerkannten Pflegegrad (1–5). Die Beantragung übernimmt Ihr Hausarzt oder Sie stellen den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Es entstehen keine Vorabkosten, keine versteckten Gebühren und kein Papierkram für Sie. Sie nutzen einfach Ihren gesetzlichen Anspruch.

Ihr Anspruch nach Pflegegrad

Entlastungsrechner

Berechnen Sie, welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen.

Pflegegrad wählen:

Entlastungsbetrag (§ 45b)

131 € / Monat

= 1572 € / Jahr

Verhinderungspflege

0 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2 verfügbar

Umwandlungsanspruch (40%)

0 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2 verfügbar

Gesamt verfügbar

1.572 € / Jahr

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistungen) steht ab Pflegegrad 2 zu und kann zusätzlich für Entlastungsleistungen genutzt werden. lillla rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — für Sie entstehen keine Vorabkosten.

Kostenlose Beratung anfragen

Häufig gestellte Fragen zu Kosten

Muss ich die Leistungen selbst bezahlen?

Nein. Alle Leistungen werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine Vorabkosten. Sie nutzen Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entlastungsleistungen und/oder Verhinderungspflege.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann verwendet werden. Das bedeutet: Wenn Sie im laufenden Jahr nichts nutzen, stehen Ihnen Anfang nächsten Jahres bis zu 1.572 Euro zur Verfügung.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Sachleistungen (z. B. für ambulante Pflegedienste). Wenn Sie diese nicht vollständig nutzen, können bis zu 40 % davon in zusätzliche Entlastungsleistungen umgewandelt werden — das ergibt je nach Pflegegrad zwischen 304 und 880 Euro extra pro Jahr.

Brauche ich einen Pflegegrad, um lillla zu nutzen?

Ja, für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung. Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Kostenlose Beratung

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen — kostenlos und unverbindlich.

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