Ratgeber · Dresden und Sachsen
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es Geld für Hilfe im Haushalt. Nicht viel, aber es reicht für einen Anfang, und es lässt sich ansparen.
Kurz gesagt
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, zweckgebunden für Hilfe im Alltag. Bar ausgezahlt wird er nicht. Die Kasse erstattet Rechnungen von Anbietern, die das Land dafür anerkannt hat.
Zu 42,45 € je Stunde sind das rund 3 Stunden im Monat. Für eine Putzhilfe jede Woche reicht das nicht. Für einen gründlichen Termin im Monat reicht es.
Was Sie nicht abrufen, verfällt nicht sofort. Es bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres stehen. Wer ein halbes Jahr spart, hat danach gut 18,5 Stunden für einen Frühjahrsputz.
Pflegegeld, Verhinderungspflege und den Umwandlungsanspruch gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Wie es meistens aussieht
Pflegegrad 1 bekommt, wer das meiste noch selbst schafft und an ein paar Stellen merkt, dass es mühsamer wird. Oft sind es die großen Dinge: das Bad gründlich oder der Wocheneinkauf mit den schweren Flaschen. Wer das einmal im Monat abgibt, hat die übrigen Wochen den Kopf frei.
Was bei uns heute schon geht
Über Entlastungsbetrag können wir erst abrechnen, wenn das Land uns als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt hat. Der Antrag läuft. Ihr Anspruch läuft währenddessen weiter und sammelt sich an.
Bis dahin kommen wir zu Ihnen als Selbstzahler, zum selben Stundenpreis. Wie das geht und was es kostet
Häufig gestellte Fragen
Reicht der Entlastungsbetrag für eine Putzhilfe jede Woche?
Nein. 131 € im Monat sind bei 42,45 € je Stunde rund 3 Stunden. Wer mehr möchte, zahlt den Rest selbst. Viele nutzen den Betrag deshalb für einen festen Termin im Monat oder sparen ihn für einen größeren Einsatz an.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Was in einem Jahr nicht abgerufen wird, bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres stehen. Danach verfällt es. Wer im Herbst merkt, dass noch viel übrig ist, kann es also bis zum Sommer nutzen.
Zahlt die Krankenkasse bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?
Für eine begrenzte Zeit ja. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung übernimmt die Krankenkasse bis zu 4 Wochen eine Haushaltshilfe, wenn sonst niemand im Haushalt einspringen kann. Manche Kassen gewähren länger. Pflegegrad 1 steht dem nicht entgegen, erst ab Pflegegrad 2 ist dieser Weg verschlossen. Die Kassen verlangen eine ärztliche Bescheinigung und einen Antrag, je Tag fallen 5 bis 10 Euro Zuzahlung an.
Brauche ich einen Pflegedienst für die Haushaltshilfe?
Nein. Hilfe im Haushalt dürfen auch Angebote zur Unterstützung im Alltag übernehmen, die das Land dafür anerkennt, so wie wir es beantragt haben. Ein Pflegedienst ist dafür nicht nötig, und viele Pflegedienste haben für den Haushalt ohnehin kaum Zeit.
Kann ich meine eigene Putzhilfe über die Pflegekasse bezahlen?
In Sachsen nur, wenn sie sich als Nachbarschaftshelferin anerkennen lässt: mit einem kurzen Kurs, für höchstens 10 Euro je Stunde und nicht, wenn sie mit Ihnen eng verwandt ist oder bei Ihnen wohnt. Eine Reinigungsfirma ohne Anerkennung und eine Minijobberin über den Haushaltsscheck erstattet die Kasse nicht. Ausführlich steht das auf unserer Seite zur privaten Haushaltshilfe.
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