Ratgeber · Dresden und Sachsen
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für Haushaltshilfe deutlich mehr als den Entlastungsbetrag, den alle kennen. Den größeren Teil kennen viele gar nicht.
Kurz gesagt
Bei Pflegegrad 2 kommen für Hilfe im Haushalt mehrere Leistungen in Frage. Sie stehen nicht einfach nebeneinander, zwei davon beeinflussen sich gegenseitig.
| Leistung | Pflegegrad 2 |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Umwandlungsanspruch, höchstens | 318,40 € / Monat |
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr |
| Pflegegeld | 347 € / Monat |
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch zusammen reichen bei 42,45 € je Stunde für rund 2,5 Stunden in der Woche. Das gilt, solange kein Pflegedienst den Sachleistungsbetrag desselben Monats nutzt.
Wie es meistens aussieht
Bei Pflegegrad 2 ist meistens jemand da, der mithilft: eine Tochter oder der Ehepartner. Der Haushalt läuft, aber er läuft auf Kosten dieser Person. Eine feste Hilfe jede Woche nimmt ihr genau den Teil ab, der sich am leichtesten abgeben lässt.
Was hinter den Beträgen steckt
Der Entlastungsbetrag ist der bekannte Teil. Er kommt jeden Monat, mindert nichts anderes, und was übrig bleibt, lässt sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Der Umwandlungsanspruch ist der größere und unbekanntere Teil. Von dem Betrag, den die Kasse für einen Pflegedienst bereithält, lassen sich bis zu 40 Prozent für Hilfe im Alltag nutzen. Einen Antrag braucht es dafür nicht. Zwei Haken hat er: Was ein Pflegedienst im selben Monat schon abgerechnet hat, fehlt hier. Und wer umwandelt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld. Ob sich das lohnt, rechnen wir mit Ihnen durch, bevor irgendetwas abgerechnet wird. Übrig gebliebene Beträge verfallen am Monatsende.
Die Verhinderungspflege ist für die Angehörigen da, die sonst helfen. Fallen sie aus, weil sie krank sind, arbeiten oder eine Pause brauchen, springt jemand anderes ein. Stundenweise, unter acht Stunden am Tag, kürzt sie das Pflegegeld nicht. Mehr zur Verhinderungspflege
Das Pflegegeld kommt jeden Monat aufs Konto. Wofür es ausgegeben wird, fragt niemand. Viele bezahlen davon genau diese Art von Hilfe.
Was bei uns heute schon geht
Über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch können wir erst abrechnen, wenn das Land uns als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt hat. Der Antrag läuft. Ihr Anspruch läuft währenddessen weiter und sammelt sich an.
Zwei Wege gehen schon jetzt. Das Pflegegeld, weil es Ihnen frei zur Verfügung steht. Und die Verhinderungspflege, wenn es eine Pflegeperson gibt, die vertreten wird. Die Kasse erstattet sie Ihnen gegen unsere Rechnung. Bevor wir den ersten Einsatz so abrechnen, klären wir mit Ihnen schriftlich bei Ihrer Pflegekasse, dass sie ihn übernimmt. Preis und Ablauf für Selbstzahler
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Haushaltshilfe zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?
Aus Entlastungsbetrag (131 €) und Umwandlungsanspruch (318,40 €) zusammen bis zu 449,40 € im Monat. Den Umwandlungsanspruch gibt es nur, soweit kein Pflegedienst den Betrag im selben Monat nutzt, und er mindert das Pflegegeld anteilig. Dazu kommt die Verhinderungspflege, wenn Angehörige vertreten werden.
Wird mein Pflegegeld weniger, wenn ich Haushaltshilfe bekomme?
Über den Entlastungsbetrag nicht, der wird nie angerechnet. Über den Umwandlungsanspruch ja, anteilig. Stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag lässt das Pflegegeld ebenfalls unberührt. Wir fangen deshalb in der Regel mit dem Entlastungsbetrag an und nehmen den Umwandlungsanspruch erst dazu, wenn sich die Rechnung für Sie lohnt.
Zahlt die Krankenkasse bei Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe?
In aller Regel nicht. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach einer Operation oder bei schwerer Krankheit ist ab Pflegegrad 2 ausgeschlossen, dann ist die Pflegekasse zuständig. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Brauche ich einen Pflegedienst für die Haushaltshilfe?
Nein. Hilfe im Haushalt dürfen auch Angebote zur Unterstützung im Alltag übernehmen, die das Land dafür anerkennt, so wie wir es beantragt haben. Ein Pflegedienst ist dafür nicht nötig, und viele Pflegedienste haben für den Haushalt ohnehin kaum Zeit.
Kann ich meine eigene Putzhilfe über die Pflegekasse bezahlen?
In Sachsen nur, wenn sie sich als Nachbarschaftshelferin anerkennen lässt: mit einem kurzen Kurs, für höchstens 10 Euro je Stunde und nicht, wenn sie mit Ihnen eng verwandt ist oder bei Ihnen wohnt. Eine Reinigungsfirma ohne Anerkennung und eine Minijobberin über den Haushaltsscheck erstattet die Kasse nicht. Ausführlich steht das auf unserer Seite zur privaten Haushaltshilfe.
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